Königliche Gesetzdekret 8/2020

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

Am 17. März 2020 wurde von der Regierung der Königliche Gesetzesdekret 8/2020 erlassen, aber da sich die Situation sehr verschlechtert hat und die getroffenen Massnahmen nicht ausreichend waren, wurden am 27. März und am 29 März zwei zusätzliche Gesetzesdekreten veröffentlicht.

Ab dem 30 März 2020 gilt eine totale Ausgangssperre, die bis zum 9 Abril 2020 gültig sein wird.

Troztdem wurden die Steuerfristen nicht geändert und die vierteljährliche Mehrwertsteuererklärung muss am 20 (Selbständige / Freiberufler) und 30 (Unternehmen) Abril vorgelegt werden.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Unternehmen die einen Umsatz unter 6 Mill Euro haben, einen Aufschub von 6 Monaten für die Steuerfälligkeitstermine beantragen können. (die Ersten 3 Monate sind Zinsen frei) (Einbehaltung von Einkommensteuer, Mehrwertssteuer und Körperschaftssteuer)

Angesichts der besonderen und wandelnden Umstände werde ich über Änderungen oder interessante Fragen, die sich ergeben, informieren.

Da unser gesamtes Team in Homeoffice arbeitet, steht Ihnen TESCHABOGADOS (www.teschrodriguez.com) in all unseren Tätigkeitsbereichen weiterhin zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüssen.

Elisabeth Tesch